Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgerentscheid
Kann Naunhof Windräder verhindern?
In ausgewiesenen Vorranggebieten: Nein. Die Genehmigung erfolgt durch das Landratsamt. Ein Bürgerentscheid kann Bundesrecht nicht aufheben. → LVZ-Artikel
Profitiert Naunhof finanziell?
Ja! Das sächsische Beteiligungsgesetz garantiert 0,3 Cent/kWh – das sind 20.000–40.000 € pro Jahr je Anlage. Verwendbar z.B. für Sportstätten, Feuerwehr, Klimaschutz oder Vereinsförderung.
Was passiert bei Blockade?
Wenn Sachsen die Flächenziele verfehlt, greift die „Superprivilegierung": Windkraft wird dann überall im Außenbereich möglich – weniger Kontrolle, nicht weniger Windräder.
Zum Bürgerentscheid
In ausgewiesenen Vorranggebieten: Nein. Die Genehmigung erfolgt durch das Landratsamt, nicht durch die Stadt.
Ein Bürgerentscheid kann Bundesrecht nicht aufheben. Er kann aber dazu führen, dass die Stadt ihre Verhandlungsposition und Gestaltungsmöglichkeiten verliert.
Die Stadt wäre verpflichtet, „alle rechtlich und tatsächlich zulässigen Möglichkeiten" zu nutzen, um Windkraft zu verhindern.
Die Folge:
- Verlust von Verhandlungspositionen
- Kein Einfluss auf konkrete Standorte
- Keine zusätzlichen Kompensationen aushandelbar
- Projektierer gehen direkt zum Landratsamt
Windkraftanlagen in Vorranggebieten würden trotzdem gebaut – aber ohne kommunale Mitsprache.
Datum: 1. März 2026
Ort: In den Wahllokalen der Stadt Naunhof (wie bei Kommunalwahlen)
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Naunhof, die auch bei Kommunalwahlen wahlberechtigt wären.
Finanzielle Fragen
Ja! Das sächsische Beteiligungsgesetz (EEErtrBetG) garantiert:
- 0,3 Cent pro Kilowattstunde fließen an die Kommune
- Das sind 20.000–40.000 Euro pro Anlage und Jahr
- Diese Mittel werden nicht auf den Finanzausgleich angerechnet
Wichtig: Die Hälfte der Einnahmen muss in den direkt betroffenen Ortsteilen verwendet werden – Bürger vor Ort profitieren direkt!
Das Gesetz gibt einen weiten Ermessensspielraum. Beispiele:
- Sanierung von Schulen, Kitas, Feuerwehrhäusern
- Straßen, Radwege, Spielplätze
- Vereinsförderung, Kulturveranstaltungen
- LED-Straßenbeleuchtung, energetische Sanierung
- Klimaschutzmaßnahmen
Nicht erlaubt: Finanzierung von Pflichtaufgaben (z.B. Sozialhilfe).
Gesundheit & Umwelt
Nein. Die viel zitierte BGR-Studie enthielt einen Rechenfehler um den Faktor 4.000 – die Infraschallwerte wurden massiv überschätzt.
Nach Korrektur (2021) stellte sich heraus: Der Infraschall von Windkraftanlagen liegt weit unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.
Das Umweltbundesamt stellt klar: Bei Einhaltung der gesetzlichen Abstände gibt es keine wissenschaftlichen Belege für Gesundheitsgefahren.
Windkraftanlagen unterliegen der TA Lärm – einer der strengsten Lärmschutzverordnungen weltweit.
- Tagsüber: max. 60 dB(A) in Mischgebieten, 55 dB(A) in Wohngebieten
- Nachts: max. 45 dB(A) in Mischgebieten, 40 dB(A) in Wohngebieten
Ab 900 Meter Entfernung: Kein messbarer Unterschied zwischen laufender und stehender Anlage.
An Fensterscheiben sterben 1.000 Mal mehr Vögel als an Windkraftanlagen (100 Mio. vs. 100.000 pro Jahr).
Gefährdete Arten werden durch strenge Auflagen geschützt:
- Artenschutzprüfungen vor Genehmigung
- Abschaltautomatiken bei Vogelflugereignissen
- Mindestabstände zu Brutplätzen
Immobilien
Ab 1 km Entfernung geht der Effekt gegen null. Eine geringere Entfernung ist durch die gesetzlichen Mindestabstände in Sachsen (SächsBO: 1.000 Meter) ohnehin nicht zulässig – und bei diesen Entfernungen zeigen Studien: kaum messbare Auswirkungen auf Immobilienwerte.
Die Mehrheit der Bevölkerung steht der Windkraft positiv gegenüber – auch in Regionen mit bestehenden Anlagen. Das zeigt: Wer mit Windrädern lebt, entwickelt selten die befürchteten Nachteile.
Energiepolitik
Sachsen muss bis Ende 2027 1,3% der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Bei Verfehlung:
- „Superprivilegierung": Windkraft dann überall im Außenbereich zulässig
- Abstandsregelungen (1.000m) werden unwirksam
- Kommunen verlieren jede Steuerungsmöglichkeit
Das Paradox: Verzögerung führt nicht zu weniger, sondern potenziell zu mehr Windrädern – ohne kommunale Mitsprache.
Sowohl Wind- als auch Solarenergie sind wichtig für eine sichere Energieversorgung:
- Wind: Erzeugt auch nachts und im Winter Strom
- Solar: Erzeugt am meisten im Sommer und tagsüber
- Biogas: Kann flexibel Schwankungen ausgleichen
- Speicher: Batteriespeicher und andere Technologien puffern Überschüsse
Erst der Energiemix aus Wind, Solar, Biogas und Speichern sorgt für eine stabile und sichere Stromversorgung. Ein „Entweder-oder" würde die Energiewende gefährden.
Noch Fragen?
Kommen Sie zu unserer Informationsveranstaltung am 25. Februar 2026 und stellen Sie Ihre Fragen direkt.