Faktencheck

Wissenschaftliche Fakten statt Panikmache – mit Quellenangaben

Behauptung:

„Windräder machen durch Infraschall krank"

Wissenschaftlich widerlegt

Diese Behauptung beruht auf einer fehlerhaften Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) aus dem Jahr 2005. Die Studie enthielt einen Rechenfehler um den Faktor 4.000 – die Infraschallwerte wurden massiv überschätzt.

Nach Korrektur des Fehlers im Jahr 2021 stellte sich heraus: Der Infraschall von Windkraftanlagen liegt weit unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle und im Bereich natürlicher Quellen wie Meeresrauschen oder Verkehr.

Das Umweltbundesamt stellt klar: Bei Einhaltung der gesetzlichen Abstände gibt es keine wissenschaftlichen Belege für Gesundheitsgefahren durch Infraschall von Windkraftanlagen.

Behauptung:

„Windräder sind Vogel-Killer"

Kontext erforderlich

Ja, Vögel können an Windkraftanlagen zu Tode kommen. Aber die Zahlen müssen in Relation gesetzt werden:

Todesursache Tote Vögel pro Jahr in DE
Glasscheiben (Fenster, Fassaden) 100 Millionen
Hauskatzen 20-100 Millionen
Straßenverkehr 70 Millionen
Stromleitungen 2,8 Millionen
Windkraftanlagen 100.000

An Fensterscheiben sterben also 1.000 Mal mehr Vögel als an Windkraftanlagen. Dennoch werden gefährdete Arten durch strenge Auflagen geschützt: Artenschutzprüfungen, Abschaltautomatiken bei Vogelflugereignissen und Mindestabstände zu Brutplätzen sind Standard.

Behauptung:

„Windräder sind extrem laut"

Übertrieben

Moderne Windkraftanlagen unterliegen der TA Lärm – einer der strengsten Lärmschutzverordnungen weltweit. Die Grenzwerte:

  • Tagsüber (6-22 Uhr): max. 60 dB(A) in Mischgebieten, 55 dB(A) in Wohngebieten
  • Nachts (22-6 Uhr): max. 45 dB(A) in Mischgebieten, 40 dB(A) in Wohngebieten

Zum Vergleich: Ein normales Gespräch hat etwa 60 dB(A), eine ruhige Wohnstraße etwa 50 dB(A).

Ab 900 Meter Entfernung: Kein messbarer Unterschied zwischen laufender und stehender Anlage. Der Hintergrundschall (Wind, Verkehr, Natur) überdeckt das Anlagengeräusch vollständig.

Behauptung:

„Der Schattenwurf macht das Leben unerträglich"

Streng reguliert

Ja, der periodische Schattenwurf kann störend sein. Deshalb gibt es strikte gesetzliche Grenzen:

  • Maximal 30 Stunden pro Jahr Schattenwurf auf ein Gebäude
  • Maximal 30 Minuten pro Tag
  • Moderne Anlagen haben automatische Abschaltung bei Überschreitung

Die Anlagen sind mit Sensoren ausgestattet, die bei Sonnenschein und ungünstigem Stand automatisch abschalten, um die Grenzwerte einzuhalten.

Behauptung:

„Windräder vernichten Immobilienwerte"

Übertrieben – Studienlage zeigt anderes Bild

Was sagen die Studien wirklich?

Die RWI-Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (2019) wird häufig als Beleg für Wertverluste angeführt. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch:

  • Der oft zitierte Wertverlust von 7,1% bezieht sich ausschließlich auf den 1-km-Radius – eine Entfernung, die durch gesetzliche Mindestabstände ohnehin nicht zulässig ist
  • Die Studie basiert auf Angebotspreisen, nicht auf tatsächlichen Verkaufspreisen

Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass keine signifikante allgemeine Wertminderung von Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen nachweisbar ist.

Faktencheck der Energieagentur NRW: Der Immobilienmarkt wird von vielen Faktoren beeinflusst, sodass Preisschwankungen methodisch nicht auf einzelne Faktoren zurückzuführen sind. Windenergieanlagen haben nach derzeitigem Forschungsstand keinen dauerhaft negativen Einfluss auf Immobilienwerte.

Praxisbeispiel Landkreis Aurich: In dieser Region mit besonders hoher Windkraftdichte konnte der Gutachterausschuss 2016 keine negativen Folgen für die Immobilienwerte feststellen – teilweise wurden sogar höhere Preise bei windparknahen Grundstücken registriert.

Der Vergleich: Was kosten andere Energieformen?

Energieform Auswirkungen auf Anwohner
Braunkohle Über 300 Dörfer komplett zerstört, 100.000+ Menschen zwangsumgesiedelt
Atomkraft Evakuierungszonen (30 km), Endlagersuche belastet Regionen für Jahrtausende
Windkraft Laut RWI und Energieagentur NRW: Kein nachweisbarer dauerhafter Wertverlust

Braunkohle: Die wahren Kosten

Für deutsche Braunkohle wurden über 300 Ortschaften vollständig abgebaggert. Mehr als 100.000 Menschen verloren ihre Heimat – nicht nur ihren Immobilienwert, sondern ihr gesamtes Zuhause, ihre Nachbarschaft, ihre Friedhöfe, ihre Geschichte.

  • Lausitz: 136 Dörfer abgebaggert, 25.000 Menschen umgesiedelt
  • Rheinland: 130+ Ortschaften zerstört, 40.000+ Menschen vertrieben
  • Mitteldeutschland: 120+ Orte devastiert, 54.000 Menschen betroffen

Atomkraft: Studienlage

Nach Fukushima 2011 sanken in Deutschland die Preise nahe AKWs um 4,9-9,8%.

Windkraft: Die mildeste Belastung

Bei Windkraft sprechen wir über:

  • Laut RWI und Energieagentur NRW: Kein dauerhaft negativer Einfluss auf Immobilienwerte nachweisbar
  • Kein Verlust der Heimat – niemand muss umsiedeln
  • Der 7,1%-Wert aus der RWI-Studie gilt nur für unter 1 km – wo Windräder gar nicht gebaut werden dürfen
  • Mindestabstand in Sachsen: 1.000 Meter

Energiegewinnung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Strom kommt nicht aus der Steckdose. Jede Gesellschaft muss entscheiden, welche Belastungen sie für ihre Energieversorgung akzeptiert:

  • Sollen weiter Dörfer für Kohle verschwinden?
  • Sollen wir von russischem Gas oder amerikanischem Fracking-LNG abhängig sein?
  • Oder akzeptieren wir Windräder in ausgewiesenen Vorranggebieten?

Fazit: Windkraft ist die mit Abstand sozialverträglichste Form der Energiegewinnung. Niemand verliert seine Heimat, niemand muss umsiedeln, und selbst im Nahbereich sind die Auswirkungen temporär und begrenzt.

Behauptung:

„Windräder verursachen Mikroplastik-Probleme"

In Relation setzen

Ja, es gibt Abrieb an Rotorblättern durch Erosion. Aber wie viel ist das im Vergleich zu anderen Quellen?

Quelle Mikroplastik/Jahr in Deutschland
Reifenabrieb (Straßenverkehr) ca. 100.000 Tonnen
Schuhsohlen ca. 8.000 Tonnen
Kunststoffverpackungen ca. 3.000 Tonnen
Alle Windkraftanlagen in DE ca. 1,8 Tonnen

Laut aktuellen Studien (TU Dänemark, BWE 2024) verursacht ein Windrad pro Jahr etwa so viel Abrieb wie ein PKW im Monat. Der Straßenverkehr verursacht damit rund 50.000 Mal mehr Mikroplastik als alle Windkraftanlagen an Land in Deutschland zusammen.

Behauptung:

„Windräder bleiben als Ruinen stehen"

Falsch

Der vollständige Rückbau ist gesetzlich vorgeschrieben und wird streng überwacht:

  • Rückbaubürgschaft muss VOR der Genehmigung hinterlegt werden
  • Die Sicherheitsleistung deckt die kompletten Rückbaukosten
  • Auch das Fundament muss entfernt werden (bis 2m Tiefe, in der Landwirtschaft vollständig)
  • Recyclingquote: 85-90% aller Materialien

Im Gegensatz zu stillgelegten Atomkraftwerken oder Kohletagebau wird bei Windkraft der vollständige Rückbau tatsächlich durchgeführt und finanziert.

Wichtig:

Was passiert, wenn wir Windkraft blockieren?

Das WindBG-Flächenziel 2027

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet Sachsen, bis Ende 2027 mindestens 1,3% der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Aktuell: nur etwa 0,3%.

Szenario A: Flächenziel wird erreicht

  • Windkraft auf ausgewiesene Vorranggebiete konzentriert
  • Abstandsregeln bleiben gültig (1.000m in Sachsen)
  • Kommunen behalten Planungshoheit

Szenario B: Flächenziel wird verfehlt

  • Windräder können überall im Außenbereich gebaut werden
  • Kommunen verlieren jede Steuerungsmöglichkeit
  • Abstandsregelungen werden unwirksam
  • Keine Konzentration mehr möglich

Das Paradox: Wer heute die Flächenausweisung verzögert, riskiert ab 2028 den vollständigen Kontrollverlust. Die Verzögerungsstrategie führt bei „Erfolg" zum genauen Gegenteil: Nicht weniger, sondern potenziell mehr Windräder – ohne jede kommunale Mitsprache.

Was die Mehrheit wirklich denkt

Das LVZ-Forum in Naunhof (September 2025) zeigte ein klares Ergebnis

Bei der Abstimmung mit Ja/Nein-Karten stimmte eine Mehrheit der ca. 500 Anwesenden für den Ausbau erneuerbarer Energien – obwohl die laute Präsenz einzelner Gruppen einen anderen Eindruck vermittelt hatte.

Ausführlicher Bericht zum LVZ-Forum

Haben Sie weitere Fragen?

Kommen Sie zu unserer Informationsveranstaltung am 25. Februar 2026 und stellen Sie Ihre Fragen direkt.

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